Kostenloser Versand ab 50€
Familienunternehmen seit 1956
90 Tage Rückgaberecht!
Nachhaltiges Unternehmen
Support: 04131 75 47 32 60

Interne Meldestelle für Hinweisgeber


Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchuG) am 02. Juli 2023, wurde die sogenannte Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz dient dem Schutz von hinweisgebenden Personen (Whistleblowern), die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße melden oder offenlegen, sowie alle im Zuge der Meldung betroffenen Personen.

Sollten Sie Kenntnis davon erlangen, dass im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit oder in dessen Vorfeld bei der Trekking König GmbH geltende Gesetze und Rechtsvorschriften verletzt werden, können Sie unsere interne Meldestelle kontaktieren. Es gilt das Gebot der Vertraulichkeit (§ 8 HinSchG), Sie können den Hinweis jedoch auch anonym abgeben.

Angabe eines Hinweises


Frau Liene Grebe übernimmt für die Trekking König Gmbh die Aufgaben der internen Meldestelle.

Wenn Sie einen Verstoß nach § 2 HinSchG intern melden möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten der Kontaktaufnahme:


  • Postalisch an: "vertraulich", Liene Grebe, Trekking König GmbH, Friedrich-Penseler-Straße 34e, 21337 Lüneburg
  • Per E-Mail an: hinweis@trekking-koenig.de
  • Telefonisch unter: 04131 75473281


Wahlweise können Sie sich auch an eine der folgenden externen Meldestellen wenden:

Verfahren bei einer internen Meldung (§17 HinSchG)


Sie erhalten spätestens nach sieben Tagen eine Eingangsbestätigung Ihrer Meldung.

Anschließend wird der Inhalt der Meldung nach § 2 HinSchG und deren Stichhaltigkeit geprüft. Bei Richtigkeit werden angemessene Folgemaßnahmen nach § 18 HinSchG eingeleitet. Sollte die hinweisgebende Person vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen melden oder offenlegen, ist diese zum Schadensersatz verpflichtet (§ 38 HinSchG).

Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung und Begründung zu ergriffenen und geplanten Maßnahmen.

Die Dokumentation des Verfahrens wird nach drei Jahren gelöscht. Falls erforderlich und verhältnismäßig, um Anforderungen des HinSchG oder anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, kann die Dokumentation länger aufbewahrt werden.


Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Ihr 5€ Gutschein

Newsletter abonnieren 5€ Gutschein erhalten!
Grüner Banner mit Newsletter Hinweis